Häufig gestellte Fragen

Woher stammen die Fördergelder?

Bis 2035 soll in der Schweiz 2 TWh Strom eingespart werden, dies entspricht ungefähr dem jährlichen Strombedarf der Stadt Zürich. Dafür wurde mit dem Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung ein neues Instrument im Jahr 2025 eingeführt: Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten (EffEl).

Mit diesem neuen Instrument werden den Elektrizitätslieferanten Einsparziele vorgegeben, die durch die Umsetzung verschiedener Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz (unter anderem bei Unternehmen und Privathaushalten) erreicht werden sollen.

Wie wird der Förderbetrag berechnet?

Die effektive Höhe der Fördermittel berechnet sich anhand der über die Lebensdauer eingesparten Kilowattstunden (kWh) Strom eines Projekts. Das heisst, je höher die Einsparungen, desto höher ist der Förderbetrag.
Die anrechenbare Stromeinsparung wird anhand der vom Bund vorgegeben Einsparprotokolle ermittelt.
Nutzen Sie unseren Förderrechner. Er ermöglicht eine rasche und grobe erste Abschätzung.

Welche Förderbedingungen gibt es?

Damit ein Projekt förderbar ist, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Gerne klären wir die Förderwürdigkeit für Sie ab.

Folgende allgemeine Bedingungen gilt es zu erfüllen:

  • Die Umsetzung erfolgte nach dem 01.01.2025.*
  • Die neue oder umgerüstete Anlage entspricht dem Stand der besten verfügbaren Technologien.
  • Die Anforderungen gemäss Einsparprotokoll werden eingehalten.
  • Die Massnahme wird freiwillig umgesetzt (keine gesetzliche Vorgabe oder Zielvereinbarung).
  • Alte Geräte werden fachgerecht entsorgt.

* Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bereits vor Auftragsvergabe bei uns zu melden. Damit stehen Ihnen mehr Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

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