Seit 2026 sind Elektrizitätslieferanten verpflichtet, Stromsparmassnahmen in der Schweiz zu fördern.
Haben Sie ein Projekt umgesetzt, welches Strom einspart, oder planen Sie eines umzusetzen? Als Förderpartnerin von Elektrizitätslieferanten klären wir gerne die Förderwürdigkeit Ihres Projektes ab.
Wir unterscheiden zwischen Standardmassnahmen und Nicht-Standardmassnahmen. Für Standardmassnahmen liegen bereits Berechnungsgrundlagen vor, welche eine vereinfachte Fördereingabe ermöglichen.
Nutzen Sie unseren Förderrechner für eine sofortige, grobe erste Abschätzung der Fördersumme. Die definitive Fördersumme werden wir Ihnen nach Erhalt der Anfrage und Prüfung der Unterlagen mitteilen.
Für Nicht-Standard-Massnahmen sind weiterführende Abklärungen zur Anrechenbarkeit notwendig, welche wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen durchführen. Diese Abklärungen können nur für Projekte mit Investitionskosten von über 500’000 CHF, oder bei wiederkehrenden Massnahmen durchgeführt werden. Fällt Ihr Projekt nicht unter die Standardmassnahmen, aber eine dieser Voraussetzungen trifft zu, dann wählen Sie in unserem Antragsformular unter Technologie "Andere" aus und beschreiben Sie Ihr Projekt.
Bis 2035 soll in der Schweiz 2 TWh Strom eingespart werden, dies entspricht ungefähr dem jährlichen Strombedarf der Stadt Zürich. Dafür wurde mit dem Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung ein neues Instrument im Jahr 2025 eingeführt: Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten (EffEl).
Mit diesem neuen Instrument werden den Elektrizitätslieferanten Einsparziele vorgegeben, die durch die Umsetzung verschiedener Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz (unter anderem bei Unternehmen und Privathaushalten) erreicht werden sollen.
Die effektive Höhe der Fördermittel berechnet sich anhand der über die Lebensdauer eingesparten Kilowattstunden (kWh) Strom eines Projekts. Das heisst, je höher die Einsparungen, desto höher ist der Förderbetrag.
Die anrechenbare Stromeinsparung wird anhand der vom Bund vorgegeben Einsparprotokolle ermittelt.
Nutzen Sie unseren Förderrechner. Er ermöglicht eine rasche und grobe erste Abschätzung.
Damit ein Projekt förderbar ist, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Gerne klären wir die Förderwürdigkeit für Sie ab.
Folgende allgemeine Bedingungen gilt es zu erfüllen:
* Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bereits vor Auftragsvergabe bei uns zu melden. Damit stehen Ihnen mehr Fördermöglichkeiten zur Verfügung.